Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Kontaktaufnahme bei Hinweisen:
per E-Mail: hinweis@foerdertechnik-thiel.de

per Telefon: +49 5434 8080-153

per Brief:
Thiel GmbH -vertraulich- (bitte immer mit angeben)
Hinweisgebersystem
Farwicker Straße 23
49624 Löningen

ALLGEMEINES

Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Thiel GmbH für ihre Mitarbeitenden mehrere Meldewege eingerichtet. Sie können über diese Meldewege Hinweise z. B. auf potenzielle Bestechungsdelikte, Betrug, Kartellrechtsverstöße, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften abgeben. Die Hinweise sollen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden.
Wer jedoch leichtfertig oder wissentlich falsche, unberechtigte Vorwürfe und Anschuldigungen erhebt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Die Mitarbeitenden sollten jedoch zunächst einen persönlichen Kontakt mit ihrer Führungskraft in Erwägung ziehen.

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist.